SLW Koblenz
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird durch den Präsidenten bestellt. Ihr obliegt die operative Führung der Einrichtungen des Vereins in den Grenzen des § 2 der Satzung und diesem Rahmen die „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
Die Funktion der Geschäftsführung wurde erstmals mit der Satzungsänderung am 09. Juli 2014 eingeführt. Vereinsrechtlich handelt es sich um die Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß § 30 BGB.
Bis zu diesem Zeitpunkt führte ein Kapuziner aufgrund der Satzung die Geschäfte des Vereins. Die Satzungsänderung ermöglicht, dass die Geschäftsführung auch einem weltlichen Mitarbeiter übertragen werden kann. Dies wurde mit der Bestellung des bisherigen Einrichtungsleiters durch den Präsidenten mit Wirkung zum 16. Oktober 2014 vollzogen.
Seit 01.03.2021 liegt die Geschäftsführung des Vereins incl. der Einrichtungen „Kinderkrippe Kleine Strolche“ und „Katharinenstift Bensheim“ weiter in den Händen von Herrn Manfred Vogt. Seine ständige Vertreterin ist Frau Susanne Geeb, der auch die Einrichtungsleitung der „Kinder- und Jugendhilfe Arenberg“ übertragen wurde.