Träger & Auftrag

SLW Koblenz

Franziskanische Caritas seit 1889

Mit der Dynamik des Anfangs und zunächst ungeplanten Ausbreitung der Hilfegesuche verstärkte sich das Erfordernis, die Handlungsfähigkeit der caritativen Initiative durch die Schaffung einer juristischen Person abzusichern. Diese rechtliche Frage verschärfte sich durch Ordensregeln, die den Kapuzinern untersagte, mit Geld rechtliche Handlungen auszuüben und Verträge abzuschließen. Zunächst behalf man sich, dass diese Handlungen durch eine Vertrauensperson, Matthäus Müller, wahrgenommen wurden.

Als dauerhafte Lösung bot sich die Gründung eines gemeinnützigen Vereins an. Die erste Satzung trat nach der erfolgten Bestätigung durch den damaligen Ordensgeneral, Bernhard von Andermatt, im April 1891 in Kraft. Sie spiegelte die damaligen Ambivalenzen zwischen organisatorisch-rechtlichen Erfordernissen und diesbezüglichen bewussten Beschränkungen für Ordensangehörige wieder. Dies durchzieht die seitdem erfolgten Satzungsänderungen und drückt auch aktuell die Bedeutung und Position der Kapuziner als „Gründungsorden“ in den Organbeschreibungen der Satzung aus:

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Dem Präsidenten kommt eine besondere Rolle zu (§ 8 der Satzung).